Das über 110-jährige Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Versicherungsgesellschaften. Nun wurde es modernisiert und die Rechte der Versicherten dabei gestärkt.
Die wichtigsten Änderungen ab 01. Januar 2022:
Die übliche Laufzeit von Versicherungsverträgen beträgt fünf oder zehn Jahre. Neu können Kundinnen und Kunden ab dem dritten Versicherungsjahr jedes Jahr kündigen – auch Verträge, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden.
Um einen Versicherungsvertrag zu kündigen, war bisher ein Brief mit Unterschrift nötig. Nun ist dies auch via E-Mail, WhatsApp oder SMS möglich, unabhängig davon, wie lange der Vertrag schon läuft.
Kunden/innen erhalten nach dem Versicherungsabschluss eine zweiwöchige Bedenkzeit. Innert dieser Frist dürfen sie ihren Antrag zum Vertragsabschluss oder die Erklärung zu dessen Annahme
wiederrufen.
Die Verjährungsfrist von Schäden wird verlängert. Ab 2022 können sie bis fünf Jahre nach ihrem Eintreten angemeldet werden, statt wie vorher bis zwei Jahre.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: Kundenmagazin der Mobiliar
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